Kanzleiprofil

Unsere Rechtsanwalts- und Notarpraxis besteht in Hattingen seit mehr als 80 Jahren. Seit dem Jahr 2007 betreiben wir außerdem in Bürogemeinschaft mit Steuerberatern, einem Wirtschaftsprüfer und einem vereidigtem Buchprüfer unseren weiteren Standort in Essen-Kupferdreh. Für unsere überörtliche Partnerschaft mbB sind derzeit 7 Rechtsanwälte, darunter 6 Partner, tätig. 3 Partner sind gleichzeitig als Notare in Hattingen, 1 Partner als Notar in Essen bestellt.

Unser Anspruch ist es, unsere Mandanten bestmöglich zu beraten, weshalb wir durch Fachanwaltschaften für eine entsprechende Spezialisierung sorgen. Auf folgenden Gebieten beraten und vertreten wir sie als Fachanwälte:

• Arbeitsrecht,
• Familienrecht,
• Handels- und Gesellschaftsrecht,
• Miet- und Wohnungseigentumsrecht,
• Sozialrecht,
• Verkehrsrecht und
• Versicherungsrecht.

Aber auch auf anderen Rechtsgebieten sorgen wir durch eine entsprechende Bildung von Tätigkeitsschwerpunkten und langjährige Erfahrung für kompetente und umfassende Betreuung. So beraten wir ständig drei Haus- und Grundeigentümervereine und verschiedene Unternehmen in allen Rechtsfragen. Schwerpunkte unserer Tätigkeit sind demnach insbesondere:

• Vertragsrecht,
• Grundstücksrecht,
• Erbrecht,
• Mietrecht,
• Wohnungseigentumsrecht sowie
• Straf- und Bußgeldsachen.

Unsere Notare ermöglichen darüber hinaus eine umfassende und ausführliche Beratung und Betreuung der Beteiligten in allen Fragen der notariellen Tätigkeit.

Ein Notar ist dabei nicht Vertreter einer Partei, sondern unparteiischer Betreuer aller Beteiligten. Er nimmt staatliche Aufgaben wahr und ist als Amtsträger hoheitlich tätig. Rechtsbeziehungen aufgrund notarieller Tätigkeiten bestehen ausschließlich zwischen dem Notar und den Beteiligten und unterliegen dem öffentlichen Recht. Zu den Grundpflichten eines Notars gehören die Verschwiegenheitspflicht und die Pflicht zu integrem („redlichem“) Verhalten.

Die Tätigkeit eines Notars ist vor allem dann erforderlich, wenn das Gesetz beispielsweise zum Schutz vor übereilten Entscheidungen und zur Gewährleistung einer umfassenden und unabhängigen Beratung eine besondere Form für ein Rechtsgeschäft (Beurkundung) vorsieht. Dementsprechend sind unsere Notare im Rahmen der vorsorgenden Rechtspflege insbesondere kompetente Ansprechpartner auf folgenden Rechtsgebieten:

• Immobilienrecht (z.B. Grundstückskaufverträge, Bestellungen von Grundschulden oder Wegerechten, Begründung oder Übertragung von Wohnungseigentum),
• Familienrecht (z.B. Eheverträge, Scheidungsfolgenvereinbarung),
• Erbrecht (z.B. öffentliche Testamente, Erbverträge, Übertragungsverträge),
• Gesellschaftsrecht (z.B. Gesellschaftsgründungen, Übertragung von Gesellschaftsanteilen, Umwandlungen, Kapitalmaßnahmen),
• Handelsrecht (z.B. Unternehmenskaufverträge, Firmenrecht),
• Registerrecht (z.B. Anmeldungen zum Vereins- oder Partnerschaftsregister, Handelsregisteranmeldungen),
• Vorsorgerecht (z.B. Vorsorgevollmachten, Patientenverfügungen).

Auch auf Rechtsgebieten, in denen wir nicht selbst unmittelbar tätig sind, unterstützen wir unsere Mandantschaft, indem wir auf entsprechende Spezialisten verweisen, von deren Tätigkeit und Beratungsqualität wir uns überzeugen konnten.